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Denk/Pelinka (Hrsg)

Handbuch Mietrecht

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4443-1

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Dokumentvorschau
Handbuch Mietrecht (1. Auflage)

S. 8161. Allgemeines

Umgründungen im Anwendungsbereich des UmgrStG sind nicht steuerbar. Grundsätzlich tritt der Rechtsnachfolger unmittelbar in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers für den Bereich der Umsatzsteuer ein. Diese Rechtsnachfolge hat bspw Bedeutung im Zusammenhang mit § 12 Abs 10, Abs 10a und Abs 11 UStG (Änderung der Verhältnisse, die zu einer Vorsteuerkorrektur führen können), wonach ua maßgebliche Fristen (Berichtigungszeitraum), die vom Rechtsvorgänger in Gang gesetzt wurden, beim Rechtsnachfolger unverändert weiterlaufen.

2. Option zur Steuerpflicht (§ 6 Abs 2 UStG)

Darüber hinaus können Umgründungen umsatzsteuerliche Querwirkungen haben. Insbesondere ist die Optionsmöglichkeit iSd § 6 Abs 2 UStG zu nennen. Mit dem 1. StabG 2012 wurde die Optionsmöglichkeit auf Steuerpflicht bei Vermietungen und Verpachtungen (§ 6 Abs 1 Z 16 und Z 17 UStG) iSd § 6 Abs 2 UStG eingeschränkt und ist nur mehr anwendbar, wenn der Leistungsempfänger die Immobilie „nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.“ Die Regelung ist auf Miet- und Pachtverhältnisse anzuwenden, die nach dem beginnen, sofern mit der Errichtung des Gebäudes durch den Unternehmer nicht bereits vor dem begonnen wurde (§ 28 Abs 38 Z 1 UStG).

Die Finanzverwaltung ist in den UStR 2000 Rz 899c idF vor dem Wartungs...

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