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Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen (Februar 2024)
Der , 2024-0.082.306, BMF-AV 2024/28, hebt den , 2021-0.401.077, BMF-AV 2021/80, auf und ersetzt diesen.
Neu hinzugekommen sind im Vergleich zum aufgehobenen Erlass Portugal, Belgien und Griechenland, mit denen Konsultationsvereinbarungen betreffend die Entlastung von Quellensteuern auf der Grundlage von DBA und die Verwendung ausländischer Formulare bestehen.