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Die Mindeststeuerumlage
Abgabepflichtige, abgabepflichtige Geschäftseinheit, (Steuer-)Ausgleich
Mit dem Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) wurden die OECD-Musterregelungen zur Globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) und die darauf basierende Pillar-II-Richtlinie der EU im österreichischen Recht umgesetzt. Angesichts der internationalen Detailvorgaben bestand für das BMF aus materiellrechtlicher Sicht wenig Spielraum. Weitgehende Handlungsfreiheit ergab sich in Bezug auf das Verfahrensrecht und die administrative Umsetzung. Für die Praxis zentral ist, dass die Abgabepflicht für die auf Österreich entfallende Ergänzungssteuerschuld (unabhängig von der Erhebungsform) bei einer einzigen österreichischen Geschäftseinheit konzentriert wird. Da diese alleinige Abgabepflichtige nicht notwendigerweise die ausschließliche Verursacherin der Ergänzungssteuerschuld ist, stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Form von den anderen österreichischen Geschäftseinheiten eine Umlage an die Abgabepflichtige zu leisten ist.
1. Ausgangslage
Für Zwecke der Globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) hat die OECD drei verschiedene Erhebungsformen entwickelt. Ist für ein Steuerhoheitsgebiet eine Ergänzungssteuer zu entrichten, kann diese vom jeweiligen Steuerhoheitsgebiet selbst in Form einer Nationalen Ergänzungssteuer