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Veräußerung einer erstmals vermieteten Immobilie des Altvermögens – Besteuerung bei gesplitteter Betrachtungsweise
Die Entscheidung des
In der Entscheidung des RV/7100254/2022, hatte sich das Gericht mit der Berechnung der ImmoESt bei vermietetem Altvermögen auseinanderzusetzen.
1. Der vom BFG festgestellte Sachverhalt
Der Beschwerdeführer war seit April 1992 (Einantwortungsurkunde vom ) gemeinsam mit seinem Bruder je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft. Der damalige Erblasser, nämlich der Vater des Beschwerdeführers, hatte die Liegenschaft 1957 im Erbwege übernommen. Nach dem Tod des Bruders 2007 war die Mutter des Beschwerdeführers dessen Alleinerbin. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung nach dem Bruder wurde im April 2008 ein Nachlassinventar erstellt, bei welchem unter den Aktiva auch die genannte Liegenschaftshälfte mit einem Wertanteil von 133.500 Euro (bewertet durch einen Sachverständigen) ausgewiesen war. Im Wege eines Übergabevertrags im Rahmen eines Erbschaftskaufs vom übertrug die Mutter ua ihre Liegenschaftshälfte an der gegenständlichen Liegenschaft zum anteiligen Abtretungspreis von 70.000 Euro an den Beschwerdeführer und behielt sich gleichzeitig ein Fruchtgenussrecht vor. Die gemischte Schenkung ist daher als unentgeltlich einzustufen.
Ab vermietete der Beschwerdeführer die ...