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Verfassungskonformität von Bestimmungen des § 1159 ABGB?
Entscheidung: 9 ObA 38/23p.
Norm: § 1159 ABGB.
Der OGH beantragt beim VfGH die Aufhebung von Bestimmungen des ABGB wegen Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz.
Der OGH hält die gesetzliche Regelungsermächtigung des § 1159 ABGB, wonach durch Kollektivvertrag für Branchen, in denen Saisonbetriebe iSd § 53 Abs 6 ArbVG (BGBl 1974/22) überwiegen, abweichende Regelungen festgelegt werden können, für verfassungswidrig.