Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der aktuelle Fall
Der Immobilienerwerb in Frankreich
Wer in Frankreich an der Côte d’Azur oder in der Normandie eine Immobilie erwerben möchte, sieht sich verschiedenen Problemstellungen gegenüber. Abgesehen von ohnehin bestehenden sprachlichen Barrieren gibt es rechtlich bedeutsame Unterschiede im Vergleich zum Erwerb von Immobilien in Österreich. Dieser Beitrag soll eine Hilfestellung bieten, worauf es beim französischen Immobilienerwerb ankommt und welche Überlegungen angestellt werden sollten.
1. Grundzüge des französischen Immobilienrechts
Eine Situation, die einem bekannt vorkommt: Man unternimmt eine Reise an die Côte d’Azur, genießt den Strand und das Meer und spielt zunehmend mit dem Gedanken, sich einen Ferienwohnsitz zuzulegen, um diese Annehmlichkeiten öfter als einige Wochen im Jahr genießen zu können. Aber unter welchen Voraussetzungen kann in Frankreich eine Immobilie erworben werden? Auch wenn die europäischen Rechtsordnungen zunehmende Rechtsangleichung erfahren, so hat doch jedes Land seine (rechtlichen) Eigenheiten, und deswegen unterscheidet sich das französische eben auch vom österreichischen Recht.
Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass der französische Immobilienerwerb keine besonderen Vorschriften kennt. ...