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immo aktuell 4, August 2022, Seite 183

Einlagen und Zuwendungen von Immobilien in verdeckte Kapitalgesellschaften

Steuerliche Beurteilung

Lukas Bernwieser und Elisabeth Höltschl

Die wesentliche Rechtsform für Immobilientransaktionen im Konzern stellt ua die GmbH & Co KG dar. Befindet sich eine Immobilie in einer Kapitalgesellschaft, gehen die Überlegungen oftmals dahin, nachträglich die gewünschte Personengesellschaftsstruktur einrichten zu wollen, indem die betreffende Immobilie in eine Tochter-Kommanditgesellschaft (KG) eingelegt oder zugewendet wird.

1. Überblick

Zuwendungen von Immobilien in eine GmbH & Co KG durch eine zu 100 % vermögensbeteiligte Kommanditistin sind in den unternehmens- und steuerrechtlichen Büchern der beteiligten Gesellschaften entsprechend abzubilden.

2. Übernehmende Gesellschaft

Die übernehmende GmbH & Co KG unterliegt als eingetragene Personengesellschaft der Rechnungslegungspflicht gemäß § 189 Abs 1 Z 2 lit a UGB, weil der (un)mittelbare Gesellschafter mit ansonsten unbeschränkter Haftung aufgrund der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft tatsächlich nur beschränkt haftbar ist.

Die Immobilie ist nach § 202 Abs 1 UGB mit dem Wert anzusetzen, der ihr im Zeitpunkt ihrer Leistung beizulegen ist, soweit sich nicht aus der Nutzungsmöglichkeit ein geringerer Wert ergibt.

Die Fortführung der Buchwerte gemäß § 202 Abs 2 Z 1 UGB ist bei „Umgründungen (Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusam...

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