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ÖBA 5, Mai 2014, Seite 376

Zur Einziehung fremder Forderungen durch einen Scheingläubiger

Peter Apathy

§§ 863, 1016, 1041, 1395, 1424 ABGB

Die Klage des wahren Gläubigers gegen den Scheingläubiger auf Ausfolgung der inkassierten Leistung ist nicht stets als konkludente Genehmigung seines vollmachtslosen Inkassos zu werten, sondern nur, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles eine derartige Willenserklärung anzunehmen ist.

Aus der Begründung:

Bis zum waren Dr. A F und Dr. J B Komplementäre der klagenden Rechtsanwälte-KG. Im Zusammenhang mit der Trennung der Partner brachte (ua) die klagende Partei gegen Dr. J B Schiedsklagen ein. Das Schiedsverfahren wurde mittlerweile mit dem Schiedsspruch vom beendet. Gegenstand dieses Schiedsverfahrens waren ua Honorarforderungen gegenüber mehreren Klienten, denen anwaltliche Leistungen aus der Zeit vor dem zugrunde lagen und die Dr. J B nach der Trennung der Partner im eigenen Namen abgerechnet und vereinnahmt hat. Dieses Geschehen bildet den Hintergrund des vorliegenden Rechtsstreits:

Dr. J B hatte auch der beklagten Partei (richtig) am zwei Honorarnoten über in den Jahren 2004 und 2005 erbrachte anwaltliche Leistungen im Betrag von € 50.503,90 bzw € 26.417,58 gelegt. Am wurden...

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