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ÖBA 5, Mai 2014, Seite 305

Europäisches Parlament nimmt Entwurf zur Vierten Geldwäscherichtlinie in erster Lesung an

Am nahm das Europäische Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens den Richtlinienentwurf zur vierten Fassung der Geldwäscherichtlinie in erster Lesung an. Durch die neuen Rechtsvorschriften soll die Klarheit und Kohärenz der Vorschriften innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden. Das Maßnahmenpaket besteht aus zwei Gesetzestexten, der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Verordnung zur Erhöhung der Transparenz im Geldtransfer.

Der vorliegende Richtlinienvorschlag sieht einen Ausbau der Maßnahmen und Bestimmungen zum „risikogestützten Ansatz“ vor. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, die für das jeweilige Land bestehenden Risiken iZm Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser zu ermitteln, zu verstehen und zu reduzieren. Unter anderem sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Gesellschaften (zB juristische Personen, Trusts, Stiftungen, Holdings, etc) angemessene, präzise und aktuelle Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten führen und diese Informationen den Aufsichtsbehörden zur Verfügung stellen. Dies soll mittels der Aggregation der Informationen in öffentlichen EU-Regist...

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