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immo aktuell 2, April 2021, Seite 53

„Frustrierte“ Planungskosten bei Einkünften aus Grundstücksveräußerungen

immo aktuell 2021/12

§ 30 EStG

„Frustrierte“ Planungskosten für eine nicht realisierte Gebäudeerrichtung stellen keine Anschaffungskosten dar, die bei der Ermittlung des Überschusses aus der Veräußerung des nackten Grund und Bodens zu berücksichtigen wären.

Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom erwarben der Beschwerdeführer und seine Gattin je zur Hälfte ein unbebautes Grundstück um einen Kaufpreis von 280.000 €, welches sie mit Vertrag vom um einen Preis von 440.000 € wieder verkauften, wofür vom Parteienvertreter Immobilienertragsteuer abgeführt wurde. In der Einkommensteuererklärung 2017 machte der Beschwerdeführer geltend, dass bei der Meldung der Immobilienertragsteuer Architektenkosten iHv 75.083,82 € nicht als Teil der Anschaffungskosten berücksichtigt worden seien und so S. 54die Immobilienertragsteuer zu hoch bemessen worden sei. Im angefochtenen Bescheid folgte die belangte Behörde dem Begehren des Beschwerdeführers nicht, laut Kaufvertrag sei die Leistung des Architekten nicht Teil des Kaufgegenstands und stehe in keinem Zusammenhang mit der Grundstücksveräußerung. Der Beschwerdeführer brachte dagegen vor, dass die Planungskosten ursächlich mit der Baureifmachung und der geplant...

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