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immo aktuell 2, April 2021, Seite 52

Private Grundstücksveräußerung: Befreiung von Tauschvorgängen im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland

immo aktuell 2021/11

§ 30 Abs 2 Z 4 EStG

Die Ausdehnung [der Befreiungsbestimmung des § 30 Abs 2 Z 4 EStG] auf vergleichbare Vorgänge ist nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum AbgÄG 2012 erfolgt, um sinnvoll bebaubare Bauplätze im Wege privatrechtlicher Tausch- und Ringtauschvereinbarungen zu schaffen. Voraussetzung ist jedoch […], dass das öffentliche Interesse bzw die behördliche Maßnahme anderweitig (insb durch Vorlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse) dokumentierbar ist.

Sachverhalt: Der Mitbeteiligte war aufgrund eines Schenkungsvertrags Alleineigentümer aneinander angrenzender Grundstücke, die mit Beschluss des Gemeinderates in Bauland-Wohngebiet umgewidmet wurden. Weil die Gemeinde eine Zufahrtsstraße errichtete, wurden die beiden Grundstücke mit Vermessungsurkunde geteilt und musste der Mitbeteiligte sodann durch die Vermessung entstandene Teilflächen aus diesen Grundstücken an die Gemeinde (öffentliches Gut) für Zwecke der Straße abtreten. Die Breite der dem Mitbeteiligten verbliebenen Grundstücke reduzierte sich dadurch durchschnittlich auf ungefähr die Hälfte. Dem Vorbringen des Mitbeteiligten vor dem Finanzamt zufolge waren die beiden Grundstücke wegen der geringen verbliebenen Bre...

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