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immo aktuell 2, April 2021, Seite 43

Homeoffice und Hauptwohnsitz

Alexandra Patloch-Kofler und Florian Petrikovics

Im vergangenen Jahr hat Homeoffice bei vielen Unternehmen Einzug gehalten. Einige Unternehmen überlegen bereits durch verstärkten Einsatz von Homeoffice Büroflächen einzusparen. Für die Arbeitnehmer ist bei dauerhaftem Homeoffice zu beachten, dass unter Umständen die Hauptwohnsitzbefreiung im Falle der Veräußerung gefährdet werden könnte.

1. Sachverhalt

Der Abgabepflichtige X und die Abgabepflichtige Y sind gemeinsam Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einer Nutzfläche von 100 m2. Die Anschaffung des Eigenheims erfolgte im Jahr 2019. Seit Anschaffung wird das Eigenheim als Hauptwohnsitz genutzt.

Die Abgabepflichtige Y ist selbständig tätig und nutzt seit der Anschaffung ein Arbeitszimmer mit einer Nutzfläche von 21 m2 für ihre unternehmerische Tätigkeit. Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit der Abgabepflichtigen Y dar und wird auch nur für Zwecke der Ausübung der selbständigen Tätigkeit genutzt.

Der Abgabepflichtige X ist unselbständig tätig. Während der COVID-19-bedingten Lockdowns hat er sich ein Arbeitszimmer zur Ausübung seiner Tätigkeit im Homeoffice eingerichtet. Dieses Arbeitszimmer hat eine Nutzfläche von 14 m2. Das Arbeitszimmer ist räumlich en...

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