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ÖBA 11, November 2010, Seite 706

Verordnungsentwurf für die Regulierung von Leerverkäufen und CDS

Die Europäische Kommission veröffentlichte am einen Verordnungsentwurf für einen europarechtlichen Rahmen zur Regulierung von Leerverkäufen und Credit Default Swaps (CDS). Die Verordnung soll am in Kraft treten und Bedarf aufgrund der unmittelbaren Wirkung keiner Implementierung in nationales Recht.

Die Verordnung enthält die folgenden Maßnahmen betreffend Aktien, die zum Handel an einem EU-Handelsplatz (geregelte Märkte und/oder Multilateral Trading Facilities) zugelassen sind :

Kennzeichnungspflicht für Leerverkäufe von Aktien auf den EU-Handelsplätzen (sog „Flagging“)

Meldepflicht von Investoren an die Aufsichtsbehörde bei Netto-Short-Positionen von mehr als 0,2% des ausgegeben Aktienkapitals einer Gesellschaft,

Offenlegungspflicht von Investoren an den Markt bei Netto-Short-Positionen von mehr als 0,5% des ausgegeben Aktienkapitals einer Gesellschaft

Weitere Maßnahmen betreffen öffentliche Schuldtitel in der EU oder CDS auf Obligationen von EU-Mitgliedstaaten:

Meldepflicht von Investoren an die Aufsichtsbehörde bei bedeutenden Short-Positionen oder ungedeckten CDS-Positionen (kein genauer Schwellenwert angegeben)

Weiters sieht die Verordnung Beschränkungen für unged...

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