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Gesetzesentwurf zum neuen E-Geldgesetz 2010
Das neue E-Geldgesetz 2010 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten wurde von der Bundesregierung als Ministerialentwurf veröffentlicht und soll das derzeit geltende E-Geldgesetz ersetzen.
Mit dem Gesetzesentwurf zum neuen E-Geldgesetz 2010 soll die Richtlinie 2009/110/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie ersetzt die ursprüngliche E-Geld Richtlinie 2000/46/EG und beinhaltet ua eine neue Definition von E-Geld sowie eine Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Bedingungen für diese Institute. Weiters werden auch Bestimmungen betreffend der Ausgabe und Rücktauschbarkeit von E-Geld und die Zulässigkeit von Entgelten festgelegt.
Mit dem E-Geldgesetz 2010 soll das Tätigkeitsfeld für E-Geld-Institute erweitert werden, sodaß diese neben der Ausgabe von E-Geld auch Zahlungsdienste anbieten dürfen. Daneben können auch andere Dienstleistungen, die keine Finanzdienstleistungen darstellen, angeboten werden, ohne daß solche Institute eine Bankkonzession erwerben müssen.
Durch das neue E-Geldgesetz kommt es ua auch zu Änderungen des Zahlungsdienstegesetzes ...