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Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der „CRD III“ betreffend Vergütungspolitik
Das als CRD III bekannte Maßnahmenpaket zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG bzw 2006/49/EG betreffend die Vergütungspolitik in Banken ist bis in nationales Recht umzusetzen. Die endgültige Ausfertigung der Richtlinie und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Bundesregierung veröffentlichte bereits einen Gesetzesentwurf, mit dem die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur Vergütungspolitik in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Die neuen Regelungen zur Vergütungspolitik sollen grundsätzlich ab 1. Jänner in Kraft treten.
Ziel der neuen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Vergütungspolitik soll die Schaffung einer nachhaltigen und langfristigen Vergütungsstruktur sein, die mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Falsche Anreize in der Vergütungsstruktur, wie eine unangemessene kurzfristige Erfolgsorientierung oder zu hohe Belohnung von Risikofreudigkeit, sollen künftig verhindert werden. Persönliche Zielsetzungen der Mitarbeiter sollen zudem auf die langfristigen Interessen des jeweiligen Kreditinstitutes ausgerichtet sein und die damit zusammenhängenden Risiken mitberücksichtigen. Die Offenleg...