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ÖBA 9, September 2009, Seite 664

Zum Erwerb von Superädifikaten auf fremden Grund im Zwangsversteigerungsverfahren

§ 156 Abs 2, § 183 EO

Ein Ersteher, der kraft Zuschlags Eigentum an der Liegenschaft des Verpflichteten und auch an einem Superädifikat auf fremdem Grund erworben hat, weil letzteres im Versteigerungsedikt genannt und im Schätzgutachten bewertet ist, kann die Übergabe des Superädifikats nach § 156 Abs 2 EO begehren, gleichgültig, ob bislang der Verpflichtete Eigentümer war. Behaupten allerdings dritte Besitzer selbständige, also nicht vom Verpflichteten abgeleitete Besitzrechte, muß der Ersteher den streitigen Rechtsweg bestreiten. Auch die (neuen) Eigentumsverhältnisse an Superädifikaten sind im streitigen Rechtsweg zu klären.

Aus der Begründung:

Auf der versteigerten und dem Ersteher am um ein Meistbot von € 390.000 zugeschlagenen Liegenschaft befindet sich ein Gärtnereibetrieb, zu dem vier Gewächshäuser gehören. Zwei dieser Gewächshäuser (in der Folge als Gewächshaus 3 und 4 bezeichnet) befinden sich auf fremdem Nachbargrund.

Im Schätzgutachten über den Wert der Gärtnerei wurden alle vier Gewächshäuser samt den dazugehörigen Gerätschaften bewertet. Das Gutachten enthält einen Verweis darauf, daß sich die Gewächshäuser 3 und 4 auf Pachtgrund befinden. Im Gutachten übe...

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