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Die Risikotragung bei im Geldausgabeautomaten vergessenen Banknoten
Wenn ein unbefugter Dritter Banknoten aus einem Geldausgabeautomaten (Bankomaten) an sich nimmt, die der Kunde zu entnehmen vergessen hat, stellt sich die Frage, wer das Risiko des Verlusts der Banknoten zu tragen hat. Der nachstehende Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß dieses Risiko den Kunden trifft.
It often happens that customers leave banknotes in an ATM. This article deals with the controversial question of who bears the risk of loss of such forgotten money. The author concludes that this risk is borne not by the bank but by the negligent customer.
Stichwörter: Annahmeverzug, Bankomat, Diebstahl, Eigentumsübergang, Geldausgabeautomat, Gewahrsam, Gläubigerverzug, körperliche Übergabe, Veruntreuung.
JEL-Classification: G 21, K 11, K 12, K 13.
1. Einleitung
1.1 Die Volksanwaltschaft mußte sich 2008 mit einem Fall beschäftigen, der durchaus häufig vorkommen kann: Am wollte ein Bankkunde um 11.40 Uhr beim Bankomaten der Sparkasse Poysdorf EUR 400,- beheben. Nach der Geldausgabe nahm er zwar die Bankomatkarte an sich, vergaß aber, das Geld zu entnehmen. Unbekannte Täter nahmen in der Zeit bis 11.57 Uhr das Geld unbefugt an sich. Die kontoführende Bank des Kunden war der Ansich...