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immo aktuell 3, Juni 2022, Seite 124

CSRD – Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Der Entwurf der Europäischen Kommission im Überblick

Karin Fuhrmann und Bernhard Winkelbauer

Die Europäische Kommission veröffentlichte am den Entwurf einer Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD). Dieser sieht im Vergleich zur bisherigen EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive; NFRD) eine erhebliche Ausweitung der berichtspflichtigen Unternehmen vor und zielt vor allem auf eine Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit der offenzulegenden Informationen sowie auf eine digitale Dokumentation ab.

1. Entwicklung/Hintergrund

Innerhalb der EU besteht aufgrund der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive; NFRD), die in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt wurde, bereits seit 2017 eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bisher waren ausschließlich (große) kapitalmarktorientierte Unternehmen von öffentlichem Interesse (public interest entity; PIE) mit durchschnittlich mehr als 500 Arbeitnehmern sowie Finanzdienstleister und Vers...

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