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COVID-19 und Mietzinsminderung im Handels- und Gastronomiebereich (Filiale mit Kaffee und Non-Food-Artikel)
immo aktuell 2022/25
§§ 1104, 1105 ABGB; „Lockdown 1, 2 und 3“
Der Restnutzen eines Geschäftslokals kann aus der Möglichkeit resultieren, die betreffenden Räume während der Lockdowns als Lager, Büro und Personalraum zu verwenden.
Sachverhalt: [1] Die Klägerin ist Mieterin eines Geschäftslokals in dem der Beklagten gehörigen Einrichtungshaus und betreibt dort eine Filiale ihres Handels- und Gastronomieunternehmens. Der Umsatz in der Filiale betrifft zu zwei Drittel Non-Food-Artikel und zu einem Drittel Kaffee. Von diesem Drittel machen zwei Drittel Röstkaffee und ein Drittel Kaffeeausschank aus. Es werden auch kleine Speisen verkauft. Der Verkaufsraum nimmt etwa zwei Drittel der gemieteten Gesamtfläche ein, auf der restlichen Fläche befinden sich das Lager, das Büro und Personalräume. Die Filiale war vom 16. 3. bis (Lockdown 1), vom 17. 11. bis (Lockdown 2) und vom bis (Lockdown 3) geschlossen. In diesen Zeiträumen wurden keine Umsätze erzielt. Die Klägerin betreibt allerdings auch einen Online-Verkauf und setzte di...