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Verlorener Planungsaufwand bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen
Die VwGH-Entscheidung vom 22. 12. 2021, Ro 2021/13/0005
In seiner Entscheidung vom , Ro 2021/13/0005, hatte sich der VwGH mit der Frage zu beschäftigen, ob verlorene Planungsaufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen einkünftemindernd berücksichtigt werden können.
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Um die Ermittlung der Einkünfte iZm einer privaten Grundstücksveräußerung richtig durchführen zu können, ist das Entscheidungskriterium Altgrundstück/Neugrundstück von Bedeutung. Ab unterliegen alle privaten Grundstücksveräußerungen unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt der Einkommensteuerpflicht nach § 30 EStG. Private Grundstücksveräußerungen sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören.
Der Begriff „Grundstück“ umfasst
Grund und Boden;
Gebäude (dazu zählen auch Gebäude auf fremdem Grund und Boden wie Superädifikate);
grundstücksgleiche Rechte (Baurecht an fremden Grundstücken).
Bei Grund und Boden, Gebäuden und Rechten handelt es sich um selbständige Wirtschaftsgüter. Für jedes Wirtschaftsgut sind die ertragsteuerlichen Auswirkungen zu beurteilen, wie zB, ob Alt- oder Neuvermögen vorliegt. ...