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AR aktuell 2, April 2017, Seite 8

Neue Herausforderungen für Prüfungsausschüsse

Annette Köll und Aslan Milla

In Österreich haben sowohl Unternehmen von öffentlichem Interesse (sogenannte public interest entities) als auch sogenannte fünffach große Unternehmen einen Prüfungsausschuss einzurichten. Die gesetzlichen Änderungen durch das APRÄG 2016 und die unmittelbar anzuwendende Abschlussprüfungsverordnung führen zu geänderten Rahmenbedingungen und neuen Aufgaben für Prüfungsausschüsse. Im Folgenden werden die Änderungen in Bezug auf die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und die neuen Befreiungsbestimmungen dargestellt. Weiters werden jene neuen Pflichten des Prüfungsausschusses näher erläutert, die vor allem derzeit in der Praxis zu Unklarheiten und Fragen führen.

1. Zwei Arten von Prüfungsausschüssen

1.1. Allgemeines

Anders als nach bisheriger Rechtslage hängen einzelne Befreiungsbestimmungen zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses, insbesondere aber das Aufgabenprofil des Prüfungsausschusses, nunmehr davon ab, ob es sich um einen Prüfungsausschuss bei einer public interest entity oder um einen Prüfungsausschuss bei einem Non-public-interest-entity-Unternehmen handelt, also bei einem fünffach großen Unternehmen. Eine public interest entity liegt in folgenden Fällen vor:

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