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AR aktuell 5, Oktober 2018, Seite 9

Prüfungsausschuss – Entwicklung und Bedeutung in Österreich

Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder und Sabine Weintögl

Zu einer der wichtigsten Aufgaben des Prüfungsausschusses zählt die Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Prüfung des Jahresabschlusses. Die gesetzlichen Vorschriften zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses sowie zu den Anforderungen an seine Mitglieder wurden in den letzten Jahren stetig erweitert. Der nachfolgende Beitrag bezweckt eine kurze Darstellung der gesetzlichen Entwicklung und der Aufgaben des Prüfungsausschusses in Österreich, um auf Basis bestehender Forschungsergebnisse dessen Bedeutung abzuleiten.

1. Einleitung

Der Prüfungsausschuss ist als Instrument der Unternehmensüberwachung unter dem Thema „Corporate Governance“ zu subsumieren.

Der Prüfungsausschuss ist als Instrument der Unternehmensüberwachung unter dem Thema „Corporate Governance“ zu subsumieren. Er ist vom Aufsichtsrat einzurichten und beschäftigt sich mit rechnungslegungs- und abschlussprüfungsbezogenen Aufgaben. Die gesetzlichen Bestimmungen zu seiner Einrichtung und zu seinen Aufgaben sind für AGs in § 92 Abs 4a AktG und für GmbHs in § 30g Abs 4a GmbHG geregelt.

Das Fundament dieser Normen wurde im Jahr 1997 durch das Inkrafttreten des IRÄG 1997 gelegt. Seither wurden die einschlägigen Bestimmungen laufend weiterentwickelt, sodass sich die ...

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