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Weitere neue Herausforderungen für Prüfungsausschüsse
In dem in der letzten Ausgabe veröffentlichten Erstbeitrag der Autoren wurde bereits ein allgemeiner Überblick über die neuen Aufgaben des Prüfungsausschusses aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das APRÄG 2016 und aufgrund der für Unternehmen von öffentlichem Interesse (sogenannte public interest entities) unmittelbar anzuwendenden Abschlussprüfungsverordnung gegeben, wobei insbesondere das neue Pre-approval-Verfahren erläutert wurde. Der vorliegende Folgebeitrag geht auf die Verantwortung des Prüfungsausschusses einer public interest entity im Zusammenhang mit der Auswahl des Abschlussprüfers aufgrund des in Art 16 der Abschlussprüfungsverordnung vorgesehenen Auswahlverfahrens ein und wirft Praxisfragen in diesem Zusammenhang auf. Weiters werden die vom Prüfungsausschuss neu zu beachtenden Vorschriften der Abschlussprüfungsverordnung in Bezug auf die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers dargestellt.
1. Auswahl des Abschlussprüfers
1.1. Allgemeines
Das Auswahlverfahren nach Art 16 der Abschlussprüfungsverordnung bringt neue Herausforderungen für den Prüfungsausschuss einer public interest entity.
Das Auswahlverfahren nach Art 16 der Abschlussprüfungsverordnung bri...