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Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4458-5

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Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 33b Information und Kontrolle

Paul Haslinger

1

Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Pflegegeldes oder der Verweigerung der Kontrolle iSd Abs 2 kann der Entscheidungsträger das Pflegegeld mindern, entziehen oder durch Sachleistungen ersetzen. Derartige Maßnahmen werden nur in Ausnahmefällen (zB bei Verwahrlosung oder drohender Unterversorgung der pflegebedürftigen Person) in Betracht kommen (vgl RV 776 BlgNR 18. GP 29).

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