Suchen Kontrast Hilfe
BPGG | Bundespflegegeldgesetz
Haslinger/Pichler

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar | Bundespflegegeldgesetz samt Einstufungsverordnung und Kinder-Einstufungsverordnung

1. Aufl. 2021

Print-ISBN: 978-3-7073-4458-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Haslinger/Pichler - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 4a Mindesteinstufungen

Paul Haslinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines zur diagnosebezogenen Mindesteinstufung
1
II.
Aktive Rollstuhlfahrer ab 14 Jahren (Abs 1 bis 3)
A.
Diagnosen
2- 10
B.
Selbständiger Gebrauch eines Rollstuhles
11- 15
C.
Pflegegeldstufe 4 (Abs 2)
D.
Pflegegeldstufe 5 (Abs 3)
17- 20
III.
Hochgradig Sehbehinderte, Blinde und Taubblinde (Abs 4 bis 6)
21, 22
IV.
Funktionsbezogene Einstufung (Abs 7)
23, 24

I. Allgemeines zur diagnosebezogenen Mindesteinstufung

1

In das BPGG sollen auch Personen Aufnahme finden, die nicht pflegebedürftig im klassischen Sinn sind. Damit soll auch den besonderen pflegerelevanten Bedürfnissen der hochgradig sehbehinderten, blinden und taubblinden Personen und jener Gruppe von schwerbehinderten Menschen, die zur selbständigen Lebensführung auf den aktiven Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind, Rechnung getragen werden. In Hinkunft soll anhand der medizinisch eindeutigen Diagnose und den damit verbundenen Funktionsausfällen der weitgehend gleichartige Pflegebedarf in Form einer Mindesteinstufung berücksichtigt werden (RV 1186 BlgNR 20. GP 13).

II. Aktive Rollstuhlfahrer ab 14 Jahren (Abs 1 bis 3)

A. Diagnosen

2

Die (taxative) Aufzählung der Diagnosen in Abs 1 ist analogiefähi...

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.