BPGG | Bundespflegegeldgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 30 Ersatz von Reisekosten
Die Regelung ist als Subsidiaritätsregelung gedacht (vgl RV 776 BlgNR 18. GP 30). Klagen gegen Bescheide über Reisekosten fallen gem § 65 Abs 1 Z 5 ASGG in die sukzessive Kompetenz des Arbeits- und Sozialgerichts.