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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

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AZG | Arbeitszeitgesetz (6. Auflage)

S. 970Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008

LGBl. 2007/41

Auf Grund der §§ 4a und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2007, wird durch den Landeshauptmann von Wien verordnet:

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