AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 958Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom über die Ladenöffnungszeiten (Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008)
LGBl. 2007/101 i.d.F. 2011/105, 2012/98 und 2017/62
Auf Grund der § 4, 4a und 5 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet: