AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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S. 1466VII. Homeoffice-Vereinbarungen: Arbeitszeitmodule
Ausmaß und zeitliche Lage der Arbeitszeit bleiben während des vereinbarten Homeoffice unberührt und unverändert. Dies gilt sowohl für die Art und Zahl der Arbeitstage als auch die zu erbringenden Arbeitsstunden.
Mehr- bzw. Überstunden bedürfen ausnahmslos einer vorherigen Mailbewilligung.
Eine solche Bewilligung wird für Zeiträume der auch im Homeoffice geltenden gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten keinesfalls erteilt.
Gleiches gilt für eigenmächtige Uhrzeitverschiebungen, ausgenommen zulässige Normalarbeitszeiten im Gleitzeitrahmen. Dieser wird wie folgt in Erinnerung gerufen: __________ / Dieser wird für Homeoffice-Normalarbeitstage wie folgt einvernehmlich geöffnet bzw. verändert: __________ .
Die Arbeitszeitaufzeichnungen bzw. deren Ausdrucke sind kalendertäglich zeitrichtig zu führen und zeitnahe, spätestens wöchentlich, mit ausdrücklichem Richtigkeitermerk vom Arbeitnehmer bestätigend zu unterfertigen.
Für den Fall von nicht noch nachträglich zumindest mailgenehmigten Eigenmächtigkeiten in Ausmaß und zeitlicher Lage gilt infolge fehlender Kontrollmöglichkeit im Homeoffice durch den Arbeitgeber subsidiär ausdrückli...