AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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2. Bestätigung bei Zustimmung
Bestätigung Elternarbeitszeit
(§§ 15p i.V.m.15j Abs. 8 MSchG, § 8h i.V.m. 8b Abs. 8 VKG)
Die Inanspruchnahme einer erstmaligen Elternarbeitszeit durch Frau/Herrn __________ für ihr/sein Kind/Adoptivkind/Pflegekind __________, geboren am __________, wird für die Zeit vom __________ bis __________ einvernehmlich bestätigt. Neue zeitliche Lage der Erbringung der Arbeitszeit: __________
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_________________________, am | _______________________________ |
Arbeitgeber: | Arbeitnehmer/-in: |