AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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S. 1453B. Änderungen (Erhöhungen, Senkungen) des Teilzeitausmaßes
Ausmaßänderungsvereinbarung
Das Ausmaß der Teilzeitnormalarbeit betrug bisher __________ Std. je Woche.
Mit Wirkung ab __________ erhöht/senkt sich das Ausmaß der vereinbarten Teilzeit auf __________ Std. je Woche. Mit der Anhebung/Senkung verbunden ist eine entsprechende Anpassung des Gehalts/Lohnes, ebenso eine Mischberechnung der Sonderzahlungen.
Die zeitliche Lage der neuen Normalarbeitszeit wird wie folgt festgelegt _____/wird im Rahmen der bisherigen Durchrechnungs- bzw. Gleitzeitvereinbarung erbracht.
Dauer der Ausmaßänderung: unbefristet/befristet bis __________/befristet auf Dauer der mutterschaftsbedingten / befristet auf Dauer der bereits feststehenden karenzbedingten Abwesenheit von __________/befristet auf Dauer der derzeitigen Elternteilzeit von __________
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__________, am | ________________________________________________ |
Unterschriften Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
Vereinbarung unterschiedlicher Teilzeitausmaße
Das Ausmaß der Teilzeitnormalarbeit wird für nachstehende Zeiträume des Kalenderjahres wie folgt unterschiedlich festgelegt:
__________ Stunden/Woche in den Monaten __________
__________ Stunden/Woche in den Monate...