AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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6. All-In-Entgelt-VariantenSiehe Rz. 24–32 zu § 10 AZG.
Als Grundgehalt für die Normalarbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 9 AVRAG) / gelten € __________ brutto monatlich / ist die kollektivvertragliche Einstufung, das ist derzeit € __________/brutto, / als vereinbart.
Insgesamt erhalten Sie jedoch € __________ brutto monatlich als All-in-Gehalt.
Die über dem Grundgehalt liegenden Entgeltteile (einschließlich allfälliger Provisionen/Jahresbonifikationen) gelten alle wie immer gearteten Mehr-, Überstunden und Feiertagsarbeiten samt arbeitszeitlicher Zulagen, Zuschläge und Dienstreisezeiten pauschal ab, sodass für sie bei ausreichender Deckung kein Zusatzentgelt gebührt.
Grundgehalt: € __________brutto monatlich.
All-in-Gehalt: € __________brutto monatlich. Sämtliche über dem jeweiligen Grundgehalt liegenden wie auch immer anfallenden Entgelte (einschließlich allfälliger Jahresbonifikationen) dienen der pauschalen Abgeltung aller wie immer gearteter Mehr-, Überstunden und Feiertagsarbeit samt arbeitszeitlicher Zulagen, Zuschläge und Dienstreisezeiten.