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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

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AZG | Arbeitszeitgesetz (6. Auflage)

2. ÜberstundenbegrenzungsklauselnSiehe Rz. 33–36 zu § 6 AZG.

  • Mehr- oder Überstunden sind ohne besondere Genehmigung, außer in gewichtigen Treuepflichtfällen, nicht zu leisten und insofern untersagt.

  • Mehr- oder Überstunden sind bei Überschreitung des durch ein Pauschale oder ein All-In-Entgelt durchschnittlich abgedeckten Ausmaßes nicht/nur ausnahmsweise und auch diesfalls nur bei ausdrücklicher Anordnung oder schriftlicher Genehmigung des Arbeitgebers/zu leisten.

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