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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4131-7

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AZG | Arbeitszeitgesetz (6. Auflage)

S. 1442d)  PauschalistenklauselSiehe Rz. 31 zu § 4b AZG. Je nach Bedarf und passender Situation/Entscheidung daher je Einzelklausel.

  • In Fällen von Überstundenpauschalen oder All-In-Entgelten gelten die zum Ende einer Gleitperiode bestehenden Salden an Zeitguthaben im jeweiligen Überschreitungsumfang als Mehr- bzw. Überstunden, die – zusätzlich zu außerhalb des Gleitzeitrahmens geleisteten Überstunden – auf die Pauschalen bzw. All-In-Entgelte anrechenbar sind und daher wegen erfolgter Bezahlung gekappt werden.

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