AZG | Arbeitszeitgesetz
6. Aufl. 2021
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1. Varianten bei Vollzeit:Auswahl je nach vorgesehenem Arbeitszeitmodell. Ergänzbar durch Änderungsvorbehalte (siehe unten Pkt. B).
Das Ausmaß der Normalarbeitszeit richtet sich nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag und beträgt daher derzeit __________ Stunden/Woche. Soweit sich die Einteilung nicht aus einer Betriebsvereinbarung ergibt, ist sie im Rahmen einer 5-Tage-Woche an den Wochentagen __________ jeweils zu folgenden Uhrzeiten zu erbringen: __________
Das Ausmaß der Normalarbeitszeit richtet sich nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag und beträgt daher derzeit __________ Stunden/Woche. Hinsichtlich der Einteilung ist grundsätzlich Schichtarbeit vereinbart. Soweit sich die Einteilung nicht aus einer Betriebsvereinbarung ergibt, richten sich die innerhalb des Schichtturnus zu leistenden Schichten nach dem jeweiligen betrieblichen Schichtplan. Die derzeitigen Schichtzeiten sind: Frühschicht von __________ Uhr bis __________ Uhr, Nachmittagsschicht von __________ bis __________ Uhr, Nachtschicht von __________ Uhr bis __________ Uhr.
Das Ausmaß der Normalarbeitszeit richtet sich nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag und beträgt daher derzeit __________ Stunden/Woc...