Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2016, Seite 1304

Fremdenverkehrsabgabe Kärnten

Ein Betrieb, der ausschließlich Asylwerber beherbergt, ist mangels Nutzens, der aus dem Fremdenverkehr gezogen wird (§ 4 Abs 2 K-FVAG), nicht als Beherbergungsbetrieb im Sinne der Abgabegruppe A der Anlage zum Kärntner Fremdenverkehrsabgabegesetz anzusehen. – (§ 4 Abs 2 Ktn FremdenverkehrsabgabeG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/17/0048)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
Daten werden geladen...