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SWK 30, 20. Oktober 2016, Seite 1269

Erste Daten zum Vollzug der Registrierkassenpflicht

Mangelhafte Umsetzung bei über einem Fünftel – deutlicher Anstieg der Umsatzsteuereinnahmen

(SWK) – In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom (9614/AB 25. GP) gibt der Finanzminister erste Daten zum Vollzug der Registrierkassenpflicht bekannt. Mehr als ein Fünftel (21 %) der zwischen Mai und Juli geprüften Unternehmen setzte die Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse nur mangelhaft um. Ein interessantes Detail am Rande: Die Umsatzsteuereinnahmen stiegen im Vergleich vom ersten Halbjahr 2015 (12,9 Mrd Euro) zum ersten Halbjahr 2016 (13,5 Mrd Euro) um knapp 527 Mio Euro.

Mängel bei der Umsetzung

Insgesamt wurden seit bei 11.437 „Außendienstmaßnahmen“ die neuen Regelungen zur Registrierkassenpflicht überprüft. Betroffen davon waren insbesondere Taxibetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, kleinere Einzelhandelsbetriebe, Dienstleister (Friseure, Fußpflege, Kosmetik, Masseure) und Ärzte.


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Prüfungsarten
Anzahl
Betriebsprüfungen
3.412
Nachschauen/Erhebungen
4.787
Umsatzsteuersonderprüfungen
3.238
Gesamt
11.437

Von Mai bis Juli 2016 wiesen 217 der 1.038 geprüften Unternehmen (= 21 %), für die die gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse bestand, Mängel bei der Umsetzung auf. Auch die Belegerteilungspflicht wird nicht überall ernst genommen: In 1....

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