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SWK 26, 10. September 2015, Seite 1168

Verfahren: Wiederaufnahme

Gemäß § 303 Abs 4 BAO idF vor dem Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012, BGBI I 2013/14, ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der bloße Umstand der falschen (internen) Kategorisierung des von der PVA (automatisiert übermittelten) Lohnzettels betreffend die inländischen Pensionseinkünfte stellt keine relevante Tatsache im Sinne des § 303 Abs 4 BAO dar. – (§ 303 Abs 4 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/15/0164)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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