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Fahrlässige Unkenntnis eines Sozialversicherungsträgers von der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens
Übereinstimmende Medienberichterstattung über die massive wirtschaftliche Krise eines Unternehmens kann für sich allein einen sogenannten Insolvenzindikator darstellen, der bei einem Großgläubiger wie einer Gebietskrankenkasse Erkundigungspflichten auslöst, sodass die auf die Unterlassung entsprechender Nachforschungen zurückzuführende Unkenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens fahrlässig ist. Diese Erkundigungspflicht wird nicht schon dadurch beseitigt, dass sich aus nachfolgenden Medienberichten ergibt, dass das Unternehmen vorläufig „gerettet“ wurde, wenn der von mehreren Umständen abhängige Sanierungserfolg nicht absehbar ist ().