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ASoK 9, September 2016, Seite 346

Das Lehrberufspaket 2016

Einschlägige Verordnungen sind am 1. 6. 2016 in Kraft getreten

Manfred Pichelmayer

Mit dem Lehrberufspaket 2016 wird ab die Ausbildung für den neuen Lehrberuf „Forsttechnik“ eingerichtet. Acht Ausbildungsordnungen wurden modernisiert. Der Ausbildungsversuch „Gleisbautechnik“ wird in einen regulären Lehrberuf übergeleitet.

1. Einrichtung eines neuen Lehrberufs „Forsttechnik“ (BGBl II 2016/124)

Dieser Lehrberuf mit einer Lehrzeit von drei Jahren ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. In den Lehrberuf „Forsttechnik“ kann bis eingetreten werden. Die neue Forsttechnik-Ausbildungsordnung soll auch den gewerblichen Forstunternehmen die Möglichkeit geben, ihren Fachkräftenachwuchs selbst heranzubilden. Der Lehrberuf ist mit den Lehrberuf „Garten- und Grünflächengestaltung“ sowie „Holztechnik“ verwandt. Forsttechniker begründen, schützen und pflegen Waldbestände, ernten Holz und andere Forsterzeugnisse, vermessen, sortieren, bringen und lagern Holz.

2. Modernisierung von acht Lehrberufen durch neue Ausbildungsordnungen

2.1. Bankkaufmann/Bankkauffrau (BGBl II 2016/121)

Die Lehrzeit beträgt drei Jahre. Im Berufsbild sind nun explizit Schlüsselqualifikationen wie Methodenkompetenz, soziale Kompetenz, personale Kompetenz, kommunikative Kompetenz, Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt...

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