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SWK 7, 1. März 2013, Seite 392

Badezimmerumbau mit behindertengerechter Adaptierung

(B. R.) Können aufgrund eines Schlaganfalles mit halbseitiger Lähmung die vorhandene Fertigdusche mit einem 30 cm hohen Einstieg und das handelsübliche WC nicht mehr benutzt werden, sind die Kosten der behindertengerechten Adaptierung insoweit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig und stellen somit keine Kosten der privaten Lebensführung dar ().

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