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Pensionsabfindungen
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom , 2007/15/0026, in Bezug auf „Pensionsabfindungen“ (hier: Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder) nach § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 660/1989 ausgesprochen, dass die „Abfindung“ eines Anspruchs auf rentenmäßige Zahlung nicht vorliegen kann, wenn dem Anwartschaftsberechtigten das freie Wahlrecht zwischen der Rente einerseits und dem Rentenbarwert (als Kapitalanspruch) andererseits eingeräumt ist. – (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988), (Abweisung)
( 2009/15/0188)