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Die aktuellen Unterhalts-/Unterhaltsvorschusssätze
Im Folgenden sollen die aktuellen Sätze im Zusammenhang mit Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss kurz erläutert und tabellarisch dargestellt werden.
I. Regelbedarfssätze
Das Gesetz selbst nennt kein bestimmtes System zur Unterhaltsberechnung; § 140 Abs 1 ABGB ist zu entnehmen, dass es auf eine Verknüpfung der Bedürfnisse des Kindes mit den Lebensverhältnissen der Eltern ankommt. Insb zur Wahrung der Gleichbehandlung und zur Schaffung einer vorhersehbaren Unterhaltsjudikatur hat die Rsp Richtwerte einerseits für den altersmäßigen Bedarf eines durchschnittlichen Kindes (Regelbedarf), andererseits für die Inanspruchnahme des Verpflichteten (Prozentsätze des Einkommens, in Extremfällen Belastbarkeit nach den Sätzen für die Lohnpfändung, Belastbarkeitsgrenze) herausgearbeitet.
Auf deren Grundlage erfolgt die Unterhaltsbemessung in einem (zumindest) zweistufigen Erkenntnisvorgang nach dem Bedarfs-Leistungsprinzip: Dem für die konkrete Person des Unterhaltsberechtigten ermittelten „angemessenen“ Unterhaltsbedarf unter Einbeziehung eines allfälligen Sonderbedarfs auf der einen Seite wird die Leistungsfähigkeit des Schuldners, idR nach der Prozentmethode, gegenübergestellt.
Was ist nun unter Regelbedarf zu ...