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iFamZ 5, Oktober 2015, Seite 197

Neue Regelbedarfssätze

Peter Barth

Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2015 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen. Anm: Vgl allgemein zum Regelbedarf die kurze Einführung bei Barth, Die aktuellen Unterhalts-/Unterhaltsvorschusssätze, iFamZ 2007, 6.


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Altersstufe
Regelbedarf 2014/2015
Regelbedarf 2015/2016
bis 3 Jahre
197 Euro
199 Euro
3 bis 6 Jahre
253 Euro
255 Euro
6 bis 10 Jahre
326 Euro
329 Euro
10 bis 15 Jahre
372 Euro
376 Euro
15 bis 19 Jahre
439 Euro
443 Euro
19 bis 28 Jahre
550 Euro
555 Euro

Autorinnen und Autoren:
Peter Barth
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