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Neue Regelbedarfssätze
Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2014 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.
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Altersstufe | Regelbedarf 2013/2014 | Regelbedarf 2014/2015 |
bis 3 Jahre | 194 Euro | 197 Euro |
3 bis 6 Jahre | 249 Euro | 253 Euro |
6 bis 10 Jahre | 320 Euro | 326 Euro |
10 bis 15 Jahre | 366 Euro | 372 Euro |
15 bis 19 Jahre | 431 Euro | 439 Euro |
19 bis 28 Jahre | 540 Euro | 550 Euro |