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iFamZ 4, August 2014, Seite 168

Neue Regelbedarfssätze

Peter Barth

Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2014 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.


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Altersstufe
Regelbedarf 2013/2014
Regelbedarf 2014/2015
bis 3 Jahre
194 Euro
197 Euro
3 bis 6 Jahre
249 Euro
253 Euro
6 bis 10 Jahre
320 Euro
326 Euro
10 bis 15 Jahre
366 Euro
372 Euro
15 bis 19 Jahre
431 Euro
439 Euro
19 bis 28 Jahre
540 Euro
550 Euro

Autorinnen und Autoren:
Peter Barth
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