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iFamZ 4, August 2017, Seite 230

Neue Regelbedarfssätze

Peter Barth

Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2017 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.


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Altersstufe
Regelbedarf 2016/2017
Regelbedarf 2017/2018
bis 3 Jahre
200 €
204 €
3 bis 6 Jahre
257 €
262 €
6 bis 10 Jahre
331 €
337 €
10 bis 15 Jahre
378 €
385 €
15 bis 19 Jahre
446 €
454 €
19 bis 25 Jahre
558 €
569 €

Autorinnen und Autoren:
Peter Barth
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