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Neue Regelbedarfssätze
Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2019 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.
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Altersstufe | Regelbedarf 2018/2019 | Regelbedarf 2019/2020 |
bis 3 Jahre | 208 € | 212 € |
3 bis 6 Jahre | 267 € | 272 € |
6 bis 10 Jahre | 344 € | 350 € |
10 bis 15 Jahre | 392 € | 399 € |
15 bis 19 Jahre | 463 € | 471 € |
19 bis 25 Jahre | 580 € | 590 € |