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Einleitung und Abbruch der medizinischen Behandlung beim einwilligungsunfähigen Patienten
Praktische Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen durch PatVG und SWRÄG
Wer entscheidet – nach welchen Kriterien – über Einleitung und Abbruch einer medizinischen Behandlung, wenn der Patient dazu nicht mehr in der Lage ist? Diese Frage, die schon bisher Gegenstand intensiver Diskussionen war,Zusammenfassend zB Kopetzki, Einleitung und Abbruch der künstlichen Ernährung beim einwilligungsunfähigen Patienten, Ethik Med 2004, 275; ders, Landesbericht Österreich, in Taupitz (Hrsg), Zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens (2000) 1 hat durch Rechtsänderungen der letzten Jahre einige neue Facetten erhalten. Das bietet Gelegenheit zu einer vorläufigen Bestandsaufnahme, deren Schwerpunkt eher auf den gesetzlichen Neuerungen als auf der Klärung fortbestehender „alter“ Streitfragen liegen wird.
I. Einleitung
Zunächst zwei Vorbemerkungen: Um welche Behandlungen es sich handelt, ist für die rechtliche Beurteilung vorerst zweitrangig, weil die anzuwendenden Maßstäbe idR ganz allgemein formuliert sind. Mitunter kann aber fraglich sein, ob eine Maßnahme (zB eine Sondenernährung) überhaupt nach den Bestimmungen über medizinische Behandlunge...