Praxisleitfaden Insolvenzrecht
5. Aufl. 2023
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S. 1626. Exkurs: Lohnpfändungsrecht/Existenzminimum/Pfändungsschutz
6.1. Allgemeines
Bei der Bestimmung darüber, was dem selbständig tätigen Schuldner während eines Insolvenzverfahrens belassen wird, handelt es sich im Wesentlichen um eine Ermessensentscheidung des Masseverwalters. Beim „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“ (→ siehe Kapitel 2.7.) darf der Schuldner die Mittel so weit verbrauchen, als es für ihn und seine gesetzlich Unterhaltspflichtigen unerlässlich ist (§ 175 IO). Beim Insolvenzverfahren mit Masseverwalter steht dem Schuldner noch weniger zu: Dieser muss dem Schuldner nämlich – ohne dass Anspruch auf Unterhalt aus der Masse besteht – nur gewähren, „was er durch eigene Tätigkeit erwirbt oder ihm während des Insolvenzverfahrens unentgeltlich zugewendet wird (…) und für ihn und seine Unterhaltsberechtigten zu einer bescheidenen Lebensführung unerlässlich ist“ (§ 5 IO).
Außerhalb des Insolvenzverfahrens – etwa bei laufenden Exekutionen – kann bei einem Selbständigen das Existenzminimum bei der Berücksichtigung von Exekutionen durchaus von Bedeutung sein – was im Kapitel 6.5. noch näher beschrieben werden wird.
Bei einer unselbständigen Tätigkeit sind auf jeden Fall die lohnpfändungsrechtlichen ...