Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Delfintherapie als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen, die aus einer Krankheit oder Behinderung resultieren, können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend werden. Allerdings hängt die steuerliche Anerkennung auch von der gewählten Therapieform ab: Verlässt diese die Wege der Schulmedizin, wird sie nach traditioneller Ansicht oftmals versagt. Der BFH hat sich hinsichtlich einer alternativen Krebstherapie von dieser Sichtweise abgewandt, der UFS ist ihm nun in Bezug auf eine - in Fachkreisen nicht unumstrittene - Delfintherapie gefolgt und hat diese bei einem erheblich behinderten Kind als außergewöhnliche ...